Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen
Willkommen bei den Skalierungs-Architekten. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung unserer Website sowie die Inanspruchnahme unserer spezialisierten Beratungsdienstleistungen für den deutschen Mittelstand. Unser Ziel ist es, durch klare vertragliche Strukturen die Basis für eine erfolgreiche architektonische Neuausrichtung Ihres Unternehmens zu schaffen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen oder eine Zusammenarbeit initiieren.
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Definitionen
Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der Skalierungs-Architekten Unternehmensberatung GmbH, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Beratungsleistungen, Strategieentwicklung, Systematisierung von Geschäftsprozessen und Organisationsoptimierung geschlossen werden. Wir richten uns mit unserem Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen individuellen Angebot oder Einzelberatungsvertrag detailliert beschriebenen Leistungen. Die Skalierungs-Architekten schulden dabei die Erbringung der Dienstleistung nach bestem Wissen, dem aktuellen Stand der betriebswirtschaftlichen Forschung und unter Anwendung bewährter Skalierungsmethoden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beratung eine Dienstleistung ist und kein Werkvertrag. Ein spezifischer wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Umsatzsteigerung oder die Erreichung definierter Finanzkennzahlen kann nicht garantiert werden, da diese Faktoren maßgeblich von der operativen Umsetzung durch den Auftraggeber und externen Markteinflüssen abhängen.
2. Vertragsschluss, Projektphasen und Zusammenarbeit
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail oder digitaler Signatur) eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber oder durch die Unterzeichnung eines separaten, detaillierten Beratungsvertrages zustande. Vorangehende Gespräche, Strategie-Audits oder grobe Entwürfe sind unverbindlich und dienen lediglich der Bedarfsanalyse.
Die Zusammenarbeit ist als interaktiver Prozess konzipiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller für die architektonische Analyse und Strategieentwicklung notwendigen Informationen, Daten (z.B. aus CRM-/ERP-Systemen) und Unterlagen. Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner auf Führungsebene, der entscheidungsbefugt ist. Verzögerungen in der Projektlaufzeit oder qualitative Einbußen bei den Ergebnissen, die durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
3. Vergütungsmodelle, Zahlungsbedingungen und Spesen
Die Vergütung richtet sich nach den im individuellen Angebot festgelegten Honorarsätzen oder Pauschalen. Wir arbeiten in der Regel mit einem Mix aus fixen Projektphasen-Honoraren und monatlichen Retainern für die Begleitungsphase. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von aktuell 19%. Sofern nicht explizit anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Zudem behalten wir uns das Recht vor, die laufende Beratungstätigkeit sowie den Zugriff auf digitale Ressourcen und Blueprints bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen einzustellen. Reisekosten, Übernachtungsspesen und sonstige notwendige Auslagen für Vor-Ort-Termine werden gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt, wobei wir stets auf eine effiziente Reiseplanung achten.
4. Geistiges Eigentum, Urheberrecht und Nutzungsrechte an Blueprints
Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Strategiepapiere, Prozess-Diagramme, Entwürfe, IT-Architektur-Pläne und insbesondere die proprietären "Scaling Blueprints" sind geistiges Eigentum der Skalierungs-Architekten Unternehmensberatung GmbH und unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für sein Unternehmen spezifisch erstellten Arbeitsergebnissen für den internen Gebrauch.
Eine Weitergabe der methodischen Ansätze, der Blueprints oder detaillierter Strategiepapiere an Dritte (z.B. andere Berater oder verbundene Unternehmen) sowie eine Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Jede unbefugte Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung unserer methodischen Ansätze wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
5. Haftung, Gewährleistung und Risikohinweise
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Dennoch basiert die Beratung oft auf Daten und Auskünften des Auftraggebers, deren Richtigkeit wir voraussetzen müssen. Wir haften nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Berater beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, in diesem Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Drittschäden oder Folgeschäden (insbesondere aus fehlerhaften unternehmerischen Entscheidungen des Auftraggebers) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gesamthaftungssumme ist pro Mandat auf die Höhe des dreifachen Netto-Auftragswertes begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wir weisen darauf hin, dass Skalierungsprozesse immer mit wirtschaftlichen Risiken verbunden sind und wir keine Haftung für Marktschwankungen oder das Verhalten von Wettbewerbern übernehmen.
6. Vertraulichkeit, Schweigepflicht und Datenschutz-Compliance
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der architektonischen Analyse und Beratung bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und internen Kennzahlen des Auftraggebers zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht zur Vertraulichkeit besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort und gilt auch für alle eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO. Wir schließen mit unseren Auftraggebern bei Bedarf einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab, sofern im Rahmen der Beratung Zugriff auf personenbezogene Daten von Kunden oder Mitarbeitern des Auftraggebers (z.B. bei der CRM-Analyse) notwendig wird. Details zur allgemeinen Datennutzung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
7. Laufzeit, Kündigungsmodalitäten und Projektabbruch
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Projektplan. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, kann das Beratungsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht oder Zahlungsverzug) bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Spesen bis zum Zeitpunkt der Beendigung voll zu vergüten. Angefangene Projektphasen werden pro rata temporis abgerechnet.
8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB oder dem Beratungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Berlin vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.